Leider immer wieder: Vandalismus


Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt,
es ist auch kein Dumme-Jungen-Streich.

Vandalismus ist nach § 303 (StGB) eine Straftat. 


Mit Vandalismus bezeichnet man die sinnlose bzw. blinde Zerstörungswut mancher Zeitgenossen, die leider hin und wieder auch in der Lautertaler Gemarkung "zuschlagen". 
Leider sind sich die meist jungendlichen Täter in der Regel über die strafrechtlichen Konsequenzen kaum bewusst, denn bei Sachbeschädigung müssen Verursacher nicht nur mit der finanziellen Schadenswiedergutmachung mit Geld, sondern auch mit Freiheitsstrafe rechnen.
Voraussetzung: man erwischt sie bzw. kann es ihnen nachweisen.

Einige Mitbürger meinen deshalb: 
  • gar nicht erst erwähnen; es stachelt die "Täter" nur noch zu weiteren Taten an.
Andere sind empört und verlangen  - von wem auch immer -  Konsequenzen.

Ärgerlich und traurig bleiben allerdings diejenigen zurück, die sich mit sehr viel persönlichem und ehrenamtlichem Engagement z.B. für die Dorfgemeinschaft eingesetzt haben, was andere dann oft in Sekunden mutwillig zerstörten. Von dem eventuellen Geldverlust erst gar nicht zu sprechen.
Instandsetzen, ersetzen dürfen es dann wieder die Ehrenamtlichen!

Deshalb: so bitte nicht!

Aufnahme: 12.02.2011  -  H. Adam

Selbst Wegweiser, Ruhebänken und gar Grenzsteine 
müssen Graffiti - Freakts "markieren"



Aufnahme: 22.04.2021

Karl Klettner Bank - Aufnahme: W. Koepff - 28.12.2021


Hier einige Beispiele aus der Gemarkung Lautertal-Reichenbach.









zuletzt aktualisiert: 28.12.2021

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